Organisation
1992 gründeten 12 in Deutschland lebende Afghaninnen den Afghanischen Frauenverein e.V., um von hier aus Menschen in ihrer Heimat zu helfen. Der Verein zählt heute 128 Mitglieder, über 1.000 regelmäßige Fördermitglieder und über 25.000 Unterstützende aus aller Welt.
Den Vorstand des Verein bilden:
- Homa Abass (Vorsitzende und Preisträgerin des Shero Awards 2024)
- Sarina Nashir (Stellvertretende Vorsitzende)
- Amena Razaqi (Schatzmeisterin)
- Hosnya Batram (Schriftführerin)
- Simin Heiderfazel (Vorstandsmitglied)
Hauptamtliche Geschäftsführerin ist: Christina Ihle
Ziele unserer Arbeit
Der Afghanische Frauenverein arbeitet seit 1992 für Frieden und Wiederaufbau in Afghanistan. Ziel der Organisation ist, Familien und besonders Mädchen und Frauen in Afghanistan Starthilfe aus Not und Armut zu geben und sie nachhaltig dabei zu unterstützen, sich aus eigener Kraft eine bessere Zukunft und ein Leben in Würde aufzubauen.
Die Projekte des Vereins verpflichten sich zu diesen Prinzipien:
- Sie leisten Hilfe zur Selbsthilfe.
- Sie verbessern die Situation von Mädchen und Frauen in Afghanistan nachhaltig.
- Sie helfen insbesondere in abgelegenen, ländlichen Regionen, die durch keine anderen Akteure erreicht werden.
Dazu führt der Afghanische Frauenverein e.V. Programme der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in folgenden Bereichen durch:
- Bildung und Ausbildung
- Gesundheit
- Trinkwasserversorgung
- Überlebens- und Winterhilfe für Familien in extremer Not
- Bildung und Ausbildung
- Mutter-Kind-Gesundheit
- Winter- und Überlebenshilfe
Unsere Satzung
Die Ziele, Organisations- und Arbeitsweise des Afghanischen Frauenvereins sind in der Satzung definiert und festgeschrieben. Diese ist auf Deutsch und Englisch verfügbar: Satzung des Afghanischen Frauenvereins e.V. (Deutsch), Satzung des Afghanischen Frauenvereins (Englisch)
Transparenz
Der Afghanische Frauenverein ist seit seiner Vereinsgründung 1992 vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Der jüngste Freistellungsbescheid wurde dem Verein am 23.8.2023 erteilt. Wir setzen alle Spenden und Einnahmen satzungsgemäß für unsere Arbeit und Projekte ein.
Aktuelle Mittelverwendung:
Unser Jahresabschluss 2023 – Testat der Wirtschaftsprüfung
DZI Spendensiegel
Der Afghanische Frauenverein e.V. ist als Organisation stolze Trägerin des Spendensiegels des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Voraussetzung für den Erhalt des Siegels ist eine freiwillige, jährliche DZI-Überprüfung der Finanzen, Transparenz, Effizienz und Kommunikation. Das DZI-Spendensiegel ist so eine Entscheidungshilfe hinsichtlich der Qualität und Vertrauenswürdigkeit von Spenden sammelnden Organisationen.
Dem Afghanischen Frauenverein e.V. bescheinigt das DZI-Spendensiegel
- dass wir mit den uns anvertrauten Mitteln sorgfältig und verantwortungsvoll umgehen.
- dass alle Mittel sparsam, wirtschaftlich und wirksam eingesetzt werden.
- dass die Verwaltungskosten besonders niedrig sind.
- dass Leitung und Aufsicht wirksam aufgestellt und klar voneinander getrennt sind.
- dass der Jahresabschluss aussagekräftig ist und unabhängig geprüft wird.
- dass die Gehälter angemessen sind
- und wir im Jahresbericht, auf der Website und in unseren Informationsmaterialien transparent, umfangreich, klar und eindeutig zu unserer Arbeit und den Projekten informieren.
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns parallel der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.
Wir verpflichten uns als ihr Mitglied die folgenden zehn Informationen zu stets zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten:
(1) Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Afghanischer Frauenverein e.V.
Eifflerstraße 3
22769 Hamburg
Ansprechpartnerin: Christina Ihle, Geschäftsführerung, Kontakt: ihle@afghanischer-frauenverein.de
Gründungsjahr: 1992
(2) Satzung und Ziele unseres Vereins
Der Afghanische Frauenverein arbeitet seit 1992 für Frieden und Wiederaufbau in Afghanistan. Zweck und Ziel der Organisation ist, Familien und besonders Mädchen und Frauen in Afghanistan Starthilfe aus Not und Armut zu geben und sie nachhaltig dabei zu unterstützen, sich aus eigener Kraft eine bessere Zukunft und ein Leben in Würde aufzubauen.
Die Projekte des Vereins verpflichten sich zu diesen Prinzipien:
- Sie leisten Hilfe zur Selbsthilfe.
- Sie verbessern die Situation von Mädchen und Frauen in Afghanistan nachhaltig.
- Sie helfen insbesondere in abgelegenen, ländlichen Regionen, die durch keine anderen Akteure erreicht werden.
Dazu führt der Afghanische Frauenverein e.V. Programme der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in folgenden Bereichen durch:
- Bildung und Ausbildung
- Gesundheit
- Trinkwasserversorgung
- Überlebens- und Winterhilfe für Familien in extremer Not
Satzung des Afghanischen Frauenvereins e.V.
(3) Steuerbegünstigung
Der Afghanische Frauenverein e.V. ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 16.08.2023 des Finanzamtes Hamburg-Nord, Steuer-Nummer 17/420/14564 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken dienend, anerkannt und deswegen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer, sowie nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Veranlagungszeitraum des Bescheids gilt für 2019 bis 2021.
Als steuerbegünstigte Zwecke sind anerkannt die Förderung der Hilfe für Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO.
Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Osnabrück-Stadt, St.-Nr. 66/270/11860 mit Bescheid vom 09.09.2020 nach § 60a AO gesondert festgestellt.
Wir fördern nach unserer Satzung die humanitäre Hilfe für afghanische Frauen und Kinder und deren Familienangehörige sowie den nachhaltigen Wiederaufbau in Afghanistan u.a. durch Förderung des Gesundheitswesens, der Bildung und Ausbildung, der Trinkwasserversorgung und Hilfe zur Selbsthilfe.
Freistellungsbescheid des Afghanischen Frauenvereins
(4) Name und Funktionen wesentlicher Entscheidungsträger:innen
Mitgliederversammlung
Die oberste Entscheidungsinstanz des Afghanischen Frauenvereins e.V. ist die Mitgliederversammlung. Sie tagt mindestens einmal im Jahr, prüft die Berichte zu allen Arbeitsbereichen des Vereins, entlastet den Vorstand und entscheidet über die zukünftige Ausrichtung und Programmarbeit des Vereins.
Ehrenamtlich tätiger Vorstand:
- Vorsitzende: Homa Abass
- Stellv. Vorsitzende: Sarina Nashir
- Schatzmeisterin: Amena Razaqi
- Schriftführerin: Hosnya Batram
- Vorstandsmitglied: Simin Heiderfazel
Hauptamtliche Geschäftsführung:
Christina Ihle (Besondere Vertreterin des Vorstands i.S.v. §30 BGB)
(5) Tätigkeitsbericht
(6) Personalstruktur
Beschäftigte in der Geschäftsstelle Hamburg (2025):
1 Geschäftsführerin in Vollzeit, 2 Mitarbeiterinnen in Vollzeit, 3 Mitarbeitende in Teilzeit, 1 Mini-Job und bis zu zwei Praktikant:innen.
Beschäftigte in Afghanistan (2025):
222 lokale Mitarbeiter:innen, davon 60% weiblich.
Ehrenamtliche Engagierte:
Zurzeit hat der Afghanische Frauenverein 128 ehrenamtliche Mitglieder, 12 davon engagieren sich überdurchschnittlich durch großzügige Zeitspenden.
(7) Angaben zur Mittelherkunft
- 72,4% der Einnahmen sind Spenden von Privatpersonen und Unternehmen
- 26,3 % der Einnahmen sind Zuwendungen von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen
- 0,6 % der Einnahmen sind steuerlicher Zweckbetrieb (Handwerksverkauf aus eigenen Lehrschneidereien Afgh)
- 0,5% der Einnahmen sind Mitgliedsbeiträge, Zinsen und Sonstiges
- 0,2 % der Einnahmen werden aus Bußgeldern und Mitteln der öffentlichen Hand gedeckt
(8) Angaben zur Mittelverwendung
Die Mittelverwendung wird entsprechend der Richtlinien des DZI-Spendensiegels aufgeführt.
- 92,9% der Ausgaben fließen in die satzungsgemäße Projektförderung
- 2,5% fließen in die Informationsarbeit und Werbung zu Projekten und Einsatzgebieten
- 4,6% der Ausgaben benötigt die ordnungsgemäße Spenden- und Finanzbuchhaltung inklusive Prüfkosten, der Spender-Service sowie die Qualitäts- und Transparenzsicherung
- 0,0% der Ausgaben sind Investitionen in den steuerpflichtigen Zweckbetrieb, der Verkauf von Handwerksprodukten aus unseren Lehrschneiderein in Kabul und Ghazni Provinz
(9) Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der Afghanische Frauenverein e.V. ist keinen Dritten gesellschaftsrechtlich verbunden. Der Verein ist infolge seiner Netzwerktätigkeiten Mitglied in folgenden Organisationen:
- VENRO – Bundesverband entwicklungspolitischer und humanitärer Nichtregierungsorganisationen e.V.
10. Zuwendungen über 10% der Jahreseinnahmen
– keine –
Jahresbericht / Broschüren
Aktueller Jahresbericht 2023
AFV_Annual_Report_2022-23
Weitere Flyer und Jahresberichte
Jahresbericht 2022
Jahresbericht 2021
Jahresbericht 2020
Jahresbericht 2019
Jahresbericht 2018
Jahresbericht 2017
Jahresbericht 2016
Jahresbericht 2015
Jahresabschlüsse:
Jahresabschluss 2022 mit Testat
Jahresabschluss 2021 mit Testat
Jahresabschluss 2020 mit Testat
Jahresabschluss 2019 mit Testat
Jahresabschluss 2018 mit Testat
Medienberichterstattung
Hier finden Sie ausgewählte Beiträge über unsere Arbeit
Wirkungsbeobachtung
Wir überprüfen regelmäßig in Form von Studien, Befragungen, Fokusgruppen und Einzelinterviews die Wirkung und Nachhaltigkeit unserer Projekte in Afghanistan. Mindestens alle zwei Jahren machen wir die Ergebnisse dieser Auswertungen allen Interessierten zugänglich. So können nicht nur wir aus Fehlern und Erfolgen lernen und jedes Mal ein Stück besser werden.
Wirkungsbericht Erdbebenhilfe – Mobile Kliniken 2022-2023