Afghanischer Frauenverein e.V.
Afghanische Frauen und Kinder
brauchen Ihre Hilfe!

Über uns

Organisation

1992 gründeten 12 in Deutschland lebende Afghaninnen den Afghanischen Frauenverein e.V., um von hier aus Menschen in ihrer Heimat zu helfen. Der Verein zählt heute 127 Mitglieder, über 1.000 Förder:innen und über 25.000 Unterstützende aus ganz Europa.

Den Vorstand des Verein bilden:

  • Homa Abass (Vorsitzende)
  • Rona Mansury (Stellvertretende Vorsitzende – Trägerin des Preises der Johanna-Löwenherz-Stiftung)
  • Amena Razaqi (Schatzmeisterin)
  • Sarghuna Sultanie (Schriftführerin)
  • Simin Heiderfazel (Vorstandsmitglied)

Ehrenmitglied: Nadia Nashir-Karim

Nadia Nashir Karim ist Trägerin des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, sowie des Elisabeth-Siegel-Preises der Stadt Osnabrück. 30 Jahre lang führte sie den Afghanischen Frauenverein als ehrenamtliche Vorsitzende und hat die Organisation zu der gemacht, die sie heute ist. Für ihr unermüdliches Engagement danken wir ihr von Herzen!

Hauptamtliche Geschäftsführung: Christina Ihle

 

 

Satzung des Afghanischen Frauenvereins e. V.

Download unserer Satzung (deutsch)

Download unserer Satzung (englisch)


Ehrenamtliches Engagement

Im Afghanischen Frauenverein spielt ehrenamtliches Engagement eine große Rolle. Von Deutschland aus engagieren sich Menschen auf vielfältige Art und Weise, z. B. durch die Organisation von Veranstaltungen, den Verkauf von Waren aus den Projekten, das Schreiben von Texten, die Herstellung von Schmuckkarten, usw.  Weiter lesen


Ziele unserer Arbeit

Der Afghanische Frauenverein arbeitet seit 1992 für Frieden und Wiederaufbau in Afghanistan. Ziel der Organisation ist, Familien und besonders Mädchen und Frauen in Afghanistan Starthilfe aus Not und Armut zu geben und sie nachhaltig dabei zu unterstützen, sich aus eigener Kraft eine bessere Zukunft und ein Leben in Würde aufzubauen.

Die Projekte des Vereins verpflichten sich zu diesen Prinzipien:

  1. Sie leisten Hilfe zur Selbsthilfe.
  2. Sie verbessern die Situation von Mädchen und Frauen nachhaltig.
  3. Sie helfen insbesondere in abgelegenen, ländlichen Regionen.

Dazu führt der Afghanische Frauenverein e.V. Programme der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit für Mädchen und Frauen in folgenden Bereichen durch:

  • Medizinische Versorgung
  • Trinkwasserversorgung
  • Schulische Bildung
  • Berufliche Ausbildung
  • Patenschaften und Stipendien
  • Überlebens- und Winterhilfe für Familien in extremer Not

Unser Schirmherr Roger Willemsen Ɨ

  • Im April 2006 hatte Prof. Dr. Roger Willemsen die Schirmherrschaft über den Afghanischen Frauenverein zu unserem großen Stolz und zu unserer großen Freude übernommen und sich seitdem wie kein anderer Schirmherr engagiert. Mit viel Courage hat er sich tatkräftig, selbstlos und mitfühlend für die Menschen in Afghanistan eingesetzt. Er gewährte Ihnen die Hoffnung auf ein friedliches Afghanistan der Zukunft.

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Ehrung und Danksagung

Danksagung an alle UnterstützerInnen des Afghanischen Frauenvereins
Nachruf Monika Schoeller
Der Afghanische Frauenverein trauert um Reinhard Schlagintweit (12.03.1928 – 13.10.2018)
Wir trauern um Habib Yussof
Prof. Dr. Annemarie Schimmel – erste Schirmherrin des AFV

Transparenz

Der Afghanische Frauenverein ist seit seiner Vereinsgründung 1992 vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Der jüngste Freistellungsbescheid wurde dem Verein am 23.8.2023 erteilt. Wir setzen alle Spenden und Einnahmen satzungsgemäß für unsere Arbeit und Projekte ein.

Aktuelle Mittelverwendung:

 

Bestätigungsvermerk 2022

DZI Spendensiegel

Der Afghanische Frauenverein trägt das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen. Voraussetzung für den Erhalt des Spendensiegels ist die freiwillige Überprüfung von Transparenz und Effizienz bei der Verwendung von Geldmitteln.

Das Spendensiegel ist so eine Entscheidungshilfe hinsichtlich der Qualität und Vertrauenswürdigkeit von Spenden sammelnden Organisationen.

Im Jahr 2005 wurde das DZI-Spendensiegel erstmals dem Verein zuerkannt.

 

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen.

Wir verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten

 

Informationen zum Afghanischen Frauenverein e.V. gemäß der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Afghanischer Frauenverein e.V.
Eifflerstraße 3
22769 Hamburg

Gründungsjahr: 1992

Ansprechpartner: Christina Ihle, Geschäftsführerin, Kontakt: ihle@afghanischer-frauenverein.de

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unseres Vereins

Der Afghanische Frauenverein arbeitet seit 1992 für Frieden und Wiederaufbau in Afghanistan. Zweck und Ziel der Organisation ist, Familien und besonders Mädchen und Frauen in Afghanistan Starthilfe aus Not und Armut zu geben und sie nachhaltig dabei zu unterstützen, sich aus eigener Kraft eine bessere Zukunft und ein Leben in Würde aufzubauen.

Die Projekte des Vereins verpflichten sich zu diesen Prinzipien:

  1. Sie leisten Hilfe zur Selbsthilfe.
  2. Sie verbessern die Situation von Mädchen und Frauen
  3. Sie helfen insbesondere im abgelegenen, ländlichen Raum.

Umgesetzt werden die Ziele der Organisation durch Projekte in folgenden Bereichen der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit:

  • Medizinische Versorgung
  • Trinkwasserversorgung
  • Schulische Bildung
  • Berufliche Ausbildung
  • Patenschaften und Stipendien
  • Nothilfe für Geflüchtete und Menschen in extremer Not

Link zur Satzung

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 16.08.2023 des Finanzamtes Hamburg-Nord, Steuer-Nummer 17/420/14564 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten, gemeinnützigen Zwecken dienend, anerkannt und deswegen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftssteuer, sowie nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Veranlagungszeitraum des Bescheids gilt für 2019 bis 2021.

Als steuerbegünstigte Zwecke sind anerkannt die Förderung der Hilfe für Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 AO.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Osnabrück-Stadt, St.-Nr. 66/270/11860 mit Bescheid vom 09.09.2020 nach § 60a AO gesondert festgestellt.

Wir fördern nach unserer Satzung die humanitäre Hilfe für afghanische Frauen und Kinder und deren Familienangehörige sowie den nachhaltigen Wiederaufbau in Afghanistan u.a. durch Förderung des Gesundheitswesens, der Bildung und Ausbildung, der Trinkwasserversorgung und Hilfe zur Selbsthilfe.

Link zum aktuellen Freistellungsbescheid

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger:innen

Ehrenamtlich tätiger Vorstand:

Vorsitzende: Homa Abass

Stellv. Vorsitzende: Rona Yussof-Mansury

Schatzmeisterin: Amena Razaqi

Schriftführerin: Sarghuna Sultani

Vorstandsmitglied: Simin Heiderfazel

Hauptamtliche Geschäftsführung:

Christina Ihle (Besondere Vertreterin  des Vorstands i.S.v. §30 BGB)

5. Tätigkeitsbericht

Link zum Jahresbericht 2022

6. Personalstruktur

Beschäftigte in der Geschäftsstelle Hamburg (2024):

1 Geschäftsführerin in Vollzeit.
3 Mitarbeiter:innen in Teilzeit
1 Mini-Job

Bis zu 2 Praktikant:innen

Zur fachlichen Unterstützung arbeitet der Afghanische Frauenverein e.V. mit einer freiberuflichen Buchhalterin zusammen.

Beschäftigte in Afghanistan (2023):

210 lokale Mitarbeiter:innen, davon 60% weiblich.

Ehrenamtliche Engagierte:
Zurzeit hat der Afghanische Frauenverein 128 ehrenamtliche Mitglieder, 12 davon engagieren sich überdurchschnittlich durch großzügige Zeitspenden.

Link zum Organigramm

7. Angaben zur Mittelherkunft (2022)

  • 69,6% der Einnahmen sind Spenden von Privatpersonen und Unternehmen
  • 30,1 % der Einnahmen sind Zuwendungen von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen
  • 0,2 % der Einnahmen sind Mitgliedsbeiträge (0,2%), steuerlicher Zweckbetrieb (0,3%)
  • 0,0 % der Einnahmen werden aus Bußgeldern und Mitteln der öffentlichen Hand gedeckt

Siehe Seite 50 des Jahresberichts 2022:

Link zum Jahresbericht 2022

8. Angaben zur Mittelverwendung

Die Mittelverwendung wird entsprechend der Richtlinien des DZI-Spendensiegels aufgeführt.

  • 94,6% der Ausgaben fließen in die satzungsgemäße Projektförderung
  • 2,1% fließen in die Informationsarbeit und Werbung zu Projekten und Einsatzgebieten
  • 3,3% der Ausgaben benötigt die ordnungsgemäße Spenden- und Finanzbuchhaltung inklusive Prüfkosten, der Spender-Service sowie die Qualitäts- und Transparenzsicherung
  • 0,0% der Ausgaben sind Investitionen in den steuerpflichtigen Zweckbetrieb, der Verkauf von Handwerksprodukten aus unseren Lehrschneiderein in Kabul und Ghazni Provinz

Siehe Seite 50 des Jahresberichts 2022:

Link zum Jahresbericht 2022

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der Afghanische Frauenverein e.V. ist keinen Dritten gesellschaftsrechtlich verbunden. Der Verein ist infolge seiner Netzwerktätigkeiten ab 2023 Mitglied in folgenden Organisationen:

  • VENRO – Bundesverband entwicklungspolitischer und humanitärer Nichtregierungsorganisationen e.V.

10. Zuwendungen über 10% der Jahreseinnahmen

– keine –

 

Evaluierung und Wirkungsbeobachtung

Wirkungsbericht Erdbebenhilfe – Mobile Kliniken 2022-2023

Wirkungsbericht Roschani Schneiderei 2019

Evaluierung 2015


Jahresbericht / Broschüren

Aktueller Jahresbericht

Weitere Flyer und Jahresberichte

    Jahresbericht 2021
Jahresbericht 2020
Jahresbericht 2019
Jahresbericht 2018
Jahresbericht 2017
Jahresbericht 2016
Jahresbericht 2015

    

Jahresabschlüsse:

Jahresabschluss 2021 mit Testat

Jahresabschluss 2020 mit Testat

Jahresabschluss 2019 mit Testat

Jahresabschluss 2018 mit Testat


Medienberichterstattung

Hier finden Sie ausgewählte Beiträge über unsere Arbeit